Schulmanager - Tutorial für die Erstanmeldung (Eltern)

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Corona-Stufenzuordnung ab 09.11.2020

An der Kopernikus-Oberschule gilt ab Montag, 09.11.,  die Stufe "orange". Was dies bedeutet, kann dem nachfolgendem Infobrief entnommen werden. Weiter Erläuterungen enthält auch die neue Videobotschaft. 

Infobrief vom 06.11.2020

Herbstferien - Infobrief und Videobotschaft

Infobrief an die Schulgemeinschaft

Welche Schulabschlüsse können an der Kopernikus-Oberschule erreicht werden?

 

Berufsbildungsreife (BBR) – früher: Hauptschulabschluss

Nach Klasse 9 oder 10 kann als Abschluss die Berufsbildungsreife erworben werden.

Ziel => Beginn einer Berufsausbildung


Erweiterte Berufsbildungsreife (eBBR) – früher: erweiterter Hauptschulabschluss

Die erweiterte Berufsbildungsreife kann nach der 10. Klasse erworben werden.

Ziel => Beginn einer Berufsausbildung


Mittlerer Schulabschluss (MSA) – früher: Realschulabschluss

Der MSA wurde in Berlin 2006 als zentrale Prüfung nach der 10. Klasse eingeführt.

Ziel => Beginn einer Berufsausbildung oder Übergang an die gymnasiale Oberstufe


Abitur

Für die Fortsetzung der Schullaufbahn an der gymnasialen Oberstufe müssen die Bedingungen für den MSA-GO erfüllt werden.

Nach der Einführungsphase (11. Klasse) schließt sich die Qualifikationsphase an (Q1-Q4, früher 12./13. Klasse). Am Ende von Q4 wird die Abiturprüfung abgelegt.

Ziel => Beginn einer Berufsausbildung oder Beginn eines Studiums


Welche Bedingungen muss ich für den Übergang an die gymnasiale Oberstufe der Kopernikus-Oberschule erfüllen?

Schülerinnen und Schüler, die den MSA erreicht haben, können unter bestimmten Voraussetzungen in die gymnasiale Oberstufe wechseln:

  • Sie müssen in mindestens drei leistungsdifferenzierten Fächern (darunter mindestens zwei der Kernfächer Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache) auf dem E-Niveau unterrichtet worden sein.
  • Die Jahrgangsnoten am Ende der Jahrgangsstufe 10 (umgerechnet in Noten des E-Niveaus) dürfen in mindestens drei Fächern des leistungsdifferenzierten Unterrichts (LDU), darunter mindestens zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache, nicht schlechter als befriedigend sein (mindestens 3 mal Note 3 auf E-Niveau).
  • Der Durchschnittswert aus allen Fächern darf nicht schlechter als 3,0 sein, es dürfen in höchstens einem Fach mangelhafte Leistungen vorliegen (maximal eine 5, keine 6).

Was benötige ich für die Berufsbildungsreife (BBR) nach Klasse 9?

Auf dem Zeugnis:

In mindestens zwei der drei Fächer Deutsch, Mathematik sowie entweder Wirtschaft/Arbeit/Technik (WAT) oder 1. Fremdsprache muss auf G-Niveau jeweils mindestens die Note 4 erreicht werden.

Der Notendurchschnitt aller Fächer, der leistungsdifferenzierten auf G-Niveau, muss mindestens 4,0 betragen.

Beim Prüfungsteil:

In den Prüfungsarbeiten in Deutsch und Mathematik müssen die Schüler*innen mindestens die Note 4 erreichen.

Die Note 5 (Ausfall) kann durch mindestens die Note 3 im anderen Fach ausgeglichen werden.


Was passiert, wenn ich die die Berufsbildungsreife (BBR) in Klasse 9 nicht bestanden habe?

Wer die BBR nicht am Ende der 9. Klasse schafft, rückt trotzdem in die 10. Klasse auf und kann die BBR dort durch die erfolgreiche Teilnahme an den vergleichenden Arbeiten erreichen. Außerdem ist die freiwillige Teilnahme an der eBBR-/MSA-Prüfung möglich; bei Erfolg können dadurch alle Schulabschlüsse erreicht werden.


Ist es möglich die Berufsbildungsreife (BBR) in der 10. Klasse zu wiederholen?

Ja. Solltest Du die Berufsbildungsreife (BBR) in der 9. Klasse nicht bestanden haben, kannst Du die Prüfung in der 10. Klasse wiederholen.


Darf ich an den Prüfungen für die erweiterte Berufsbildungsreife (eBBR)/für den Mittleren Schulabschluss (MSA) teilnehmen OHNE die Berufsbildungsreife (BBR) bestanden zu haben?

Ja, sofern deine Eltern einen Antrag auf die „freiwillige Teilnahme am Schulabschluss in Klasse 10“ stellen und Du die Anforderungen erfüllt.

(Anforderungen: Nach dem 1. HJ 10 höchstens in vier aller Fächer schlechtere als ausreichende Leistungen, bei den leistungsdifferenzierten Fächern zählt die Bewertung auf G-Niveau)


Wann nehme ich an den Prüfungen für die erweiterte Berufsbildungsreife (eBBR)/für den Mittleren Schulabschluss (MSA) teil?

Schüler*innen, die nach der 9. Klasse die Anforderungen für die Berufsbildungsreife (BBR) erfüllt haben, müssen an der gemeinsamen Prüfung für die erweiterte Berufsbildungsreife (eBBR) und den Mittleren Schulabschluss (MSA) teilnehmen. Wer die BBR nicht geschafft hat, kann unter bestimmten Bedingungen die Prüfung freiwillig ableisten, um einen der beiden Abschlüsse zu erreichen.


Wann erreiche ich die erweiterte Berufsbildungsreife (eBBR) oder den Mittleren Schulabschluss (MSA)?

Sowohl im Jahrgangsteil als auch bei den Prüfungsnoten gelten für den MSA und die eBBR die gleichen Anforderungen an die Noten.

Für den MSA müssen die Schüler jedoch im letzten Jahrgang mindestens in 2 Fächern Unterricht auf E-Niveau gehabt haben.

Welcher von beiden Abschlüssen erreicht wird, hängt davon ab, auf welcher Niveaustufe (E-Niveau oder G-Niveau) die jeweiligen Anforderungen erfüllt werden. Sind die Anforderungen sowohl im Jahrgangsteil als auch im Prüfungsteil auf E-Niveau erfüllt, ist der MSA bestanden, ansonsten die eBBR.


Welche Zeugnisnoten brauche ich für das Bestehen der erweiterten Berufsbildungsreife (eBBR)/für das Bestehen des Mittleren Schulabschlusses

(MSA)?

Für den MSA müssen die Schüler im letzten Jahrgang mindestens in 2 Fächern Unterricht auf E-Niveau gehabt haben.

Die Jahrgangsnoten für beide Abschlüsse müssen grundsätzlich alle mindestens 4 sein (G-Niveau bei der eBBR, E-Niveau beim MSA).

Eine 5 als Leistungsausfall ist aber zulässig. Bei zwei Noten 5 muss ein Ausgleich in zwei anderen Fächern durch jeweils mindestens einer 3 vorliegen. Ist davon eine 5 in einem der Kernfächer (Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache), muss der Ausgleich auch aus einem Kernfach kommen. Eine 6 muss durch zweimal Note 2 ausgeglichen werden.

Nicht bestanden ist der Jahrgangsteil bei fehlendem Ausgleich, bei mehr als zwei Ausfällen, bei zweimal 5 in Kernfächern, bei zwei Noten 6 oder einer 6 im Kernfach.


Ich habe nicht bestanden, was nun?

Wenn Du den Jahrgangsteil nicht bestanden hast, kannst Du für diesen Teil eine Nachprüfung ablegen. Die Nachprüfung ist allerdings nur in einem Fach (außer Sport) möglich. Du musst in dieser eine Verbesserung deiner Leistungen um mindestens eine Note zeigen, um zu bestehen.

Solltest du in mehr als einem Fach die Bedingungen für den Schulabschluss verfehlt haben, wirst du nicht für eine Nachprüfung zugelassen.

Wenn Du hingegen im Prüfungsteil durchgefallen bist, kannst Du eine schriftliche Note durch eine zusätzliche mündliche Prüfung ausgleichen. Das Ergebnis dieser Prüfung würde dann im Verhältnis 2 (bereits durchgeführte Prüfung) zu 1 (zusätzliche mündliche Prüfung) gewertet werden.
Wenn Du mit dieser zusätzlichen Prüfung die 5 in einem Fach verbessern oder aus einer 4 eine 3 machen konntest, also einen Ausgleich geschaffen hast, gilt der Prüfungsteil des MSA ebenfalls als bestanden.


Wie muss der Mittlere Schulabschluss (MSA) aussehen, damit ich nach Klasse 10 die gymnasiale Oberstufe der Kopernikus-Oberschule besuchen kann?

Zunächst musst du den Prüfungsteil des MSA bestanden haben.

Auf dem Zeugnis:

Die Schüler*innen müssen mindestens in drei leistungsdifferenzierten Fächern Leistungen auf E-Niveau erbracht haben, zwei davon müssen Kernfächer (Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache) sein. In diesen Fächern muss mindestens die Note 3 auf E-Niveau erreicht worden sein. Der Notendurchschnitt aller Fächer muss auf E-Niveau mindestens 3,0 betragen und es darf höchstens einen Ausfall mit einer 5 geben. 


 

In welchen Fächern finden die eBBR-/MSA-Prüfungen statt?

Geprüft wird in den Fächern Deutsch, Mathematik und der 1. Fremdsprache. Hinzu kommt eine ergänzende mündliche Prüfung in der 1. Fremdsprache. Außerdem müssen die Schüler*innen eine Präsentationsprüfung in einem weiteren Fach ablegen.


Welche Noten muss ich für das Bestehen der eBBR-/MSA-Prüfungen erreichen?

Bei den Prüfungsnoten musst du mindestens eine 4 erreichen, um zu bestehen. Höchstens eine 5 kann durch mindestens eine 3 in einem anderen Prüfungsfach ausgeglichen werden.

Wer den Prüfungsteil nicht besteht, hat die Möglichkeit, mit einer zusätzlichen mündlichen Prüfung die schriftliche Leistung zu verbessern.

Welcher von beiden Abschlüssen erreicht wird, hängt davon ab, auf welcher Niveaustufe (E-Niveau oder G-Niveau) die jeweiligen Anforderungen erfüllt werden. Sind die Anforderungen sowohl im Jahrgangsteil als auch im Prüfungsteil auf E-Niveau erfüllt, ist der MSA bestanden, ansonsten die eBBR.


Was ist denn das „Besondere” an der „Prüfung in besonderer Form” (Präsentationsprüfung - PiF)?

  • Du wählst dir das Thema in Absprache mit deinen Gruppenmitgliedern und der gewünschten Fachlehrer*in selber aus. Das Thema muss allerdings zuvor vom Prüfungsausschuss genehmigt werden. Die Thematik muss sich an den Standards, wie sie für das Ende der 10. Jahrgangsstufe im Rahmenplan des Faches formuliert sind, orientieren. Aber auch Beiträge zu Wettbewerben, die nicht zu dieser Thematik gehören, z. B. ein Beitrag zu „Jugend forscht” kann ein geeignetes Thema sein. Es ist deshalb wichtig, dass du dich im Vorfeld in dem gewünschten Fach von deiner Fachlehrer*in beraten lässt.
  • Du musst dich über einen Zeitraum von mindestens sechs Wochen mit dem Thema beschäftigen.
  • Du musst eine Präsentation zu dem Thema vorbereiten. Foliendarstellungen, Plakate, Videoproduktionen, Experimente und anderes können vorgestellt werden.
  • Außerdem wird diese Prüfung als Gruppenprüfung durchgeführt. Du schließt dich also mit maximal drei Mitschüler*innen zusammen und bereitest mit ihnen eine gemeinsame Präsentation vor, z.B. indem ihr die Präsentation in unterschiedliche Teile gliedert, so dass jeder einen Teil, seinen individuellen Schwerpunkt, vorstellt. Jeder von euch bekommt die gleiche Zeit (10 Minuten), so dass nicht einer für alle reden kann. Nur auf Antrag und in ganz besonderen Ausnahmefällen kannst du auch allein eine Präsentation halten und dich einzeln prüfen lassen.
  • Die Prüfung besteht aus einer Präsentation und einem darauf bezogenen, sich anschließenden Prüfungsgespräch. Bei der „Prüfung in besonderer Form” geht es darum, dass du das Ergebnis deiner Arbeit präsentierst und anschließend erfolgreich ein Prüfungsgespräch über dieses Thema mit den Prüfer*innen führst.

In welchen Fächern werde ich bei den Abschlussprüfungen in JG 10 geprüft?

In der 10. Klasse finden die eBBR-/MSA-Prüfungen im 2. Halbjahr statt. In Mathematik, der ersten Fremdsprache und Deutsch gibt es schriftliche Prüfungen mit zentraler Themenstellung für alle Berliner Schülerinnen und Schüler. In der ersten Fremdsprache gibt es zusätzlich eine mündliche Prüfung.

Alle Schülerinnen und Schüler müssen zudem die sogenannte „Prüfung in besonderer Form” (Präsentationsprüfung - PiF) ablegen.


Wie lange dauern die Prüfungen?

Die schriftlichen Prüfungen dauern in Deutsch 180 Minuten, in der Fremdsprache 150 Minuten und in Mathematik 135 Minuten.

Die mündlichen Prüfungen in der ersten Fremdsprache werden grundsätzlich als Partnerprüfungen mit zwei Kandidaten durchgeführt. Die mündlichen Prüfungen dauern 10 bis 12 Minuten.

Die Dauer der „Prüfung in besonderer Form” beträgt bei Gruppenprüfungen pro Gruppenmitglied etwa 10 Minuten zum Präsentieren (ergibt bei z.B. drei Schüler*innen 30 Minuten).

Nach der Präsentation folgt noch einmal ein kürzeres Prüfungsgespräch, in dem ihr zu eurer Präsentation befragt werdet. Dieses Gespräch dauert bei 3 Schüler*innen etwa noch einmal 15 Minuten. Bei einer Einzelprüfung dauern beide Prüfungsabschnitte 20 Minuten.

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