Voraussetzungen für die Aufnahme

Einen Überblick gibt auch unser Padlet zur Oberstufe der KOS

In unsere Oberstufe können wir Schülerinnen und Schüler aufnehmen, die am Ende der 10. Klasse die Zugangsberechtigung für den Besuch der gymnasialen Oberstufe erlangt haben. Dies wird in der Regel mit dem Vermerk auf dem Abschlusszeugnis „Sie/Er ist berechtigt die gymnasiale Oberstufe zu besuchen“ bescheinigt. Diese Berechtigung wird dann erteilt, wenn der MSA bestanden ist und die Jahresnoten auf dem Abschlusszeugnis den Bedingungen entsprechen, die in § 48 Abs. 1 und Abs. 2 der Verordnung für die Sekundarstufe I geregelt sind:


§ 48 Übergang in die gymnasiale Oberstufe

(1) Schülerinnen und Schüler der Integrierten Sekundarschule gehen in die gymnasiale Oberstufe über, wenn sie

  1. den mittleren Schulabschluss erworben haben,
  2. in mindestens drei Fächern des leistungsdifferenzierten Unterrichts, darunter mindestens zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache, auf dem ER-Niveau unterrichtet wurden und
  3. mit den Jahrgangsnoten am Ende der Jahrgangsstufe 10 die Leistungsanforderungen nach Absatz 2 erfüllen. [...]

(2) Die Leistungsanforderungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 werden erfüllt, wenn bei Umrechnung der erreichten Punkte im leistungsdifferenzierten Unterricht in Noten des ER-Niveaus

  1. in mindestens drei Fächern des leistungsdifferenzierten Unterrichts, darunter mindestens zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache, mindestens befriedigende Leistungen erzielt werden und
  2. der Durchschnittswert aus allen Fächern nicht schlechter als 3,0 lautet und in höchstens einem Fach mangelhafte Leistungen bei ansonsten mindestens ausreichenden Leistungen in allen anderen Fächern vorliegen.

Der Durchschnittswert aus allen Fächern wird mit einer nicht gerundeten Stelle nach dem Komma ausgewiesen. 


Für die Bewerbung im zweiten Halbjahr der 10. Klasse genügt zunächst die auf dem Halbjahreszeugnis vermerkte Prognose. Sollten Sie diese Prognose noch nicht haben, können Sie sich trotzdem für eine Aufnahme vormerken lassen.

Wir nehmen Schüler/innen aus unserer Mittelstufe, aus anderen ISS oder aus Gymnasien auf. Eine Aufnahme ist auch möglich, wenn Sie Ihren Schulbesuch durch ein Auslandsjahr oder einen Freiwilligendienst unterbrochen haben oder aus einem anderen Bundesland oder dem Ausland kommen. In besonderen Einzelfällen entscheiden die Schulleitung und die Schulaufsicht über die Aufnahme.

Schüler/innen, die im Gymnasium im 1. Semester die Leistungsanforderungen nicht ausreichend erfüllen konnten, können zum 2. Halbjahr bei freien Schulplätzen zu uns in „unsere“ 11. Klasse wechseln. Damit wechseln sie dann in die 3-jährige Form der Oberstufe. Ein Wechsel im Sommer aus dem 2. Semester in unser 1. Semester ist auf Grund unseres Kursangebotes zur Zeit leider nicht möglich.

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