Medienkonzept (Stand: 29.06.2026)

0.Haftungsausschluss

Das Mitbringen von privaten digitalen Endgeräten in die Schule geschieht auf eigene Verantwortung, auftretende Schäden können nicht ersetzt werden. Jegliche Nutzung auch für Unterrichtszwecke erfolgt freiwillig und auf eigene Verantwortung

I. Nutzung weiterer digitaler Endgeräte (Tablets und Laptops)

Tablets und Laptops dürfen nur in den nachstehend genannten Bereichen der Schule genutzt werden.

a) Vereinbarungen zur Nutzung von Tablets in den Unterrichtsräumen

In den Unterrichtsräumen dürfen Tablets genutzt werden, wobei zur Eingabe ein passender digitaler Stift verwendet wird (keine Tastaturnutzung). 

Die Nutzung dieser Geräte darf ausschließlich als Arbeitsgerät erfolgen, zum Beispiel um Unterrichtsmitschriften anzufertigen oder ein digitales Schulbuch zu nutzen.

Die Tablets bleiben im Unterricht zugeklappt und werden nicht von den Schülerinnen und Schülern genutzt, solange keine schriftliche Aufgabenstellung erteilt oder zum Anfertigen einer Mitschrift aufgefordert wurde.

Auch in allen anderen Unterrichtsphasen liegen die Tablets flach auf dem Tisch, zum Schreiben wird ein passender digitaler Stift verwendet. Die Kamera ist zu jeder Zeit abgedeckt.

Sofern vorhanden, ist die Internetverbindung im Unterricht auszuschalten und nur nach Aufforderung durch die Lehrkraft zu aktivieren.

Die Fachlehrkraft kann festlegen, dass in Ihrem Unterricht grundsätzlich oder teilweise auf Papier gearbeitet wird. Ebenso kann die Fachlehrkraft festlegen, dass ein analoger Hefter zu führen oder abzugeben ist.

Wenn ein digitaler Hefter geführt wird, sind die Einträge auf dem Tablet mithilfe einer geeigneten App oder im PDF-Format zu organisieren und zu archivieren. Der Hefter ist in diesem Fall als ein Sammeldokument im PDF-Format abzugeben.    

Tablet und Stift sind immer ausreichend geladen mit in die Schule zu bringen. Ein Aufladen der Geräte in der Schule ist nicht gestattet.

b) Vereinbarungen zur Nutzung von Tablets und Laptops in den Aufenthaltsräumen der Oberstufe und im Freizeitbereich.

 In den Aufenthaltsräumen der Oberstufe oder einem Arbeitsraum in Freistunden der Mittelstufe, dürfen Tablets, Laptops oder Handys als Arbeitsgerät verwendet werden.“

Die Geräte sind immer ausreichend geladen mit in die Schule zu bringen. Ein Aufladen der Geräte in den Räumen der Schule ist ausgeschlossen.

Verstöße gegen die Nutzungsvereinbarungen unter a) oder b) können dazu führen, dass die Erlaubnis zur Nutzung digitaler Endgeräte entzogen wird.

II. Nutzung des Programms „Schulmanager Online“

Die Geschäftszeiten des SM sind Mo-Fr von 8:00 -18:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeit müssen Nachrichten nicht bearbeitet werden; zur Unterstützung soll die Abschaltfunktion für Push-Nachrichten genutzt werden. Nachrichten werden nach Möglichkeit nur an den direkt betroffenen Empfängerkreis versendet und Sammelverteiler („alle Eltern“, „alle Schüler“, „alle Lehrkräfte“) nur im Ausnahmefall verwendet.

III. Schulung der Medienkompetenz

In allen Jahrgangsstufen finden im Unterricht und in den Klassenratsstunden Unterweisungen statt, die zu einem fairen Miteinander auch in der digitalen Welt führen sollen.