Die folgende Übersicht stellt die Schulabschlüsse der Sekundarstufe I dar, die an der Kopernikus-Oberschule erworben werden können und beantwortet die häufigsten Fragen der Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern. Bei Abweichungen sind allein die Rechtsvorschriften der Senatsverwaltung in der jeweils gültigen Fassung verbindlich. 

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.

Nach Klasse 9 oder 10 kann als Abschluss die sogenannte Berufsbildungsreife erworben werden.


Was benötige ich für die Berufsbildungsreife (BBR) nach Klasse 9?

Jahrgangsteil:
In mindestens zwei der drei Fächer Deutsch, Mathematik sowie entweder Wirtschaft/Arbeit/Technik (WAT) oder 1. Fremdsprache muss auf G-Niveau jeweils mindestens die Note 4 erreicht werden.
Der Notendurchschnitt aller Fächer, der leistungsdifferenzierten auf G-Niveau, muss mindestens 4,0 betragen.

Prüfungsteil:
In den Prüfungsarbeiten in Deutsch und Mathematik müssen die Schülerinnen und Schüler mindestens die Note 4 erreichen.
Die Note 5 (Ausfall) kann durch mindestens die Note 3 im anderen Fach ausgeglichen werden.


Was passiert, wenn ich die die Berufsbildungsreife (BBR) in Klasse 9 nicht bestanden habe?

Wer die BBR nicht am Ende der 9. Klasse schafft, rückt trotzdem in die 10. Klasse auf und kann die BBR dort durch die erneute Teilnahme an den vergleichenden Arbeiten erreichen (siehe unten). Außerdem ist die freiwillige Teilnahme an der eBBR-/MSA-Prüfung möglich; bei Erfolg können dadurch alle Schulabschlüsse erreicht werden.


Ist es möglich die Berufsbildungsreife (BBR) in der 10. Klasse zu wiederholen?

Ja. Solltest Du die Berufsbildungsreife (BBR) in der 9. Klasse nicht bestanden haben, kannst Du die Prüfung in der 10. Klasse wiederholen.

Welche Bedingungen müssen für den berufsorientierenden Abschluss (BOA) am Ende der Klasse 10 erfüllt werden?

Jahrgangsteil

In mindestens zwei der drei Fächer Deutsch, Mathematik und Wirtschaft-Arbeit-Technik (WAT) muss mindestens die Note 4 erreicht  werden und der Notendurchschnitt aller Zeugnisnoten auf dem Anforderungsniveau des Förderstatus Lernen muss mindestens 4,0 betragen.

Prüfungsteil

In den vergleichenden Arbeiten in Deutsch und Mathematik und einer teamorientierten Präsentation in WAT muss jeweils mindestens die Note 4 erreicht werden.  Höchstens eine 5 kann durch eine 3 in einer anderen Prüfung ausgeglichen werden. 


Wie kannst du den der Berufsbildungsreife gleichwertigen Abschluss am Ende des 10. Jahrgangs erreichen?

Jahrgangsteil

In mindestens zwei der drei Fächer Deutsch, Mathematik und Wirtschaft-Arbeit-Technik (WAT) muss mindestens die Note 3 erreicht  werden und der Notendurchschnitt aller Zeugnisnoten auf dem Anforderungsniveau des Förderstatus Lernen muss mindestens 3,0 betragen.

Prüfungsteil

In den vergleichenden Arbeiten in Deutsch und Mathematik musst du jeweils mindestens die Note 4 auf dem Niveau der regulären Berufsbildungsreife erzielen. Eine teamorientierte Präsentation in WAT muss mindestens mit der Note 3 benotet werden. Höchstens eine 5 in einer vergleichenden Arbeit kann durch eine 3 in der anderen Arbeit bzw. eine 2 in der Präsentation ausgeglichen werden. Alternativ kann eine 4 in der Präsentation kann durch eine 3 in einer vergleichenden Arbeit ausgeglichen werden. 

Die erweiterte Berufsbildungsreife eBBR (früher: erweiterter Hauptschulabschluss) und der Mittlere Schulabschluss MSA (früher: Realschulabschluss) können nach der 10. Klasse erworben werden.

Die Prüfungen zu beiden Schulabschlüssen finden kombiniert statt. 


Darf ich an den Prüfungen für die erweiterte Berufsbildungsreife (eBBR)/ für den Mittleren Schulabschluss (MSA) teilnehmen OHNE die Berufsbildungsreife (BBR) bestanden zu haben?

Ja, sofern deine Eltern einen Antrag auf die „freiwillige Teilnahme am Schulabschluss in Klasse 10“ stellen und Du die Anforderungen erfüllst.

(Anforderungen: Nach dem 1. HJ 10 höchstens in vier aller Fächer schlechtere als ausreichende Leistungen, bei den leistungsdifferenzierten Fächern zählt die Bewertung auf G-Niveau)


Wann nehme ich an den Prüfungen für die erweiterte Berufsbildungsreife (eBBR)/für den Mittleren Schulabschluss (MSA) teil?

Schülerinnen und Schüler, die nach der 9. Klasse die Anforderungen für die Berufsbildungsreife (BBR) erfüllt haben, müssen an der gemeinsamen Prüfung für die erweiterte Berufsbildungsreife (eBBR) und den Mittleren Schulabschluss (MSA) teilnehmen. Wer die BBR nicht geschafft hat, kann unter bestimmten Bedingungen die Prüfung freiwillig ableisten, um dennoch einen der beiden Abschlüsse zu erreichen.


Wann erreiche ich die erweiterte Berufsbildungsreife (eBBR) oder den Mittleren Schulabschluss (MSA)?

Sowohl für den Jahrgangsteil als auch für die Prüfungsnoten gelten für den MSA und die eBBR die gleichen Anforderungen. Für den MSA wird allerdings das E-Niveau für die Bewertung zugrunde gelegt, für die eBBR das G-Niveau. 

Welcher von beiden Abschlüssen erreicht wird, hängt somit davon ab, auf welcher Niveaustufe (E-Niveau oder G-Niveau) die jeweiligen Anforderungen erfüllt werden.


Welche Zeugnisnoten brauche ich für das Bestehen der erweiterten Berufsbildungsreife (eBBR) / für das Bestehen des Mittleren Schulabschlusses  (MSA)?

Für den MSA müssen die Schüler im letzten Jahrgang mindestens in 2 Fächern Unterricht auf E-Niveau gehabt haben.

Die Jahrgangsnoten für beide Abschlüsse müssen grundsätzlich alle mindestens eine 4 sein (G-Niveau bei der eBBR, E-Niveau beim MSA).

Eine 5  in einem Fach ist aber zulässig.

Bei zwei Noten 5 muss ein Ausgleich in zwei anderen Fächern durch jeweils mindestens eine 3 vorliegen. Stammt eine 5 aus einem der Kernfächer (Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache), muss der Ausgleich auch aus einem Kernfach kommen. Eine 6 (nicht in einem Kernfach) muss durch zweimal Note 2 ausgeglichen werden.

Nicht bestanden ist der Jahrgangsteil bei fehlendem Ausgleich, bei mehr als zwei Ausfällen, bei zweimal 5 in Kernfächern, bei zwei Noten 6 oder zweimal „ohne Bewertung (o.B.)“ oder einer 6 bzw. einmal „o.B.“ im Kernfach.


In welchen Fächern finden die eBBR-/MSA-Prüfungen statt?

Geprüft wird in den Fächern Deutsch, Mathematik und der 1. Fremdsprache. Hinzu kommt eine ergänzende mündliche Prüfung in der 1. Fremdsprache. Außerdem müssen die Schüler*innen eine Präsentationsprüfung in einem weiteren Fach ablegen.


Welche Noten muss ich für das Bestehen der eBBR-/MSA-Prüfungen erreichen?

Bei den Prüfungsnoten musst du mindestens eine 4 erreichen, um zu bestehen. Höchstens eine 5 kann durch mindestens eine 3 in einem anderen Prüfungsfach ausgeglichen werden.

Wer den Prüfungsteil nicht besteht, hat die Möglichkeit, mit einer zusätzlichen mündlichen Prüfung die schriftliche Leistung zu verbessern.

Welcher von beiden Abschlüssen erreicht wird, hängt davon ab, auf welcher Niveaustufe (MSA-Niveau oder eBBR-Niveau) die jeweiligen Anforderungen erfüllt werden.

Sind die Anforderungen sowohl im Jahrgangsteil als auch im Prüfungsteil auf dem E-Niveau erfüllt, ist der MSA bestanden. Sind die Anforderungen nur auf dem G-Niveau erfüllt, ist die eBBR bestanden. 


Ich habe nicht bestanden, was nun?

Wenn Du den Jahrgangsteil nicht bestanden hast, kannst Du für diesen Teil eine Nachprüfung ablegen. Die Nachprüfung ist allerdings nur in einem Fach (außer Sport) möglich. Du musst in dieser Prüfung eine Verbesserung deiner Leistungen um mindestens eine Note zeigen, um zu bestehen.
Solltest du in mehr als einem Fach die Bedingungen für den Schulabschluss verfehlt haben, wirst du nicht für eine Nachprüfung zugelassen.

Die Nachprüfung findet in der Regel kurz vor Ende der Sommerferien vor Beginn des Unterricht im neuen Schuljahr statt und besteht in den Kernfächern aus einer Klassenarbeit und einer mündlichen Prüfung und in den übrigen Fächern nur aus einer mündlichen Prüfung. 

Wenn Du hingegen im Prüfungsteil durchgefallen bist, kannst Du eine schriftliche Note durch eine zusätzliche mündliche Prüfung ausgleichen. Das Ergebnis dieser Prüfung würde dann im Verhältnis 2 (bereits durchgeführte Prüfung) zu 1 (zusätzliche mündliche Prüfung) gewertet werden.
Wenn Du mit dieser zusätzlichen Prüfung die überzählige 5 in einem Fach verbessern oder aus einer 4 eine 3 machen konntest und so einen Ausgleich geschaffen hast, gilt der Prüfungsteil des MSA ebenfalls als bestanden.

Wie muss der Mittlere Schulabschluss (MSA) aussehen, damit ich nach Klasse 10 die gymnasiale Oberstufe der Kopernikus-Oberschule besuchen kann?

Zunächst musst du den Prüfungsteil und den Jahrgangsteil des MSA bestanden haben (siehe oben). 

Darüber hinaus gilt für den Jahrgangsteil: 

Die Schülerinnen und Schüler müssen mindestens in drei leistungsdifferenzierten Fächern Leistungen auf E-Niveau erbracht haben, zwei davon müssen Kernfächer (Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache) sein. In diesen Fächern muss mindestens die Note 3 auf E-Niveau erreicht worden sein. Der Notendurchschnitt aller Fächer muss auf E-Niveau mindestens 3,0 betragen und es darf höchstens einen Ausfall mit einer 5 geben. 

Um den Notenschnitt von 3,0 für den Jahrgangsteil zu erreichen, ist eine Nachprüfung in höchstens einem Fach zulässig, wenn dadurch der Schnitt von 3,0 erreicht werden kann (zur Nachprüfung siehe oben).