Hausordnung

 

A. Grundsätze

1. An unserer Schule kommen Schüler*innen und Lehrer*innen aus verschiedenen Nationen zusammen. Diese Vielfalt ist für alle eine Bereicherung

2. Regeln der KOS gelten für alle und dienen der Toleranz und dem Respekt. 

3. Gegenseitige Wertschätzung äußert sich zuallererst in einem freundlichen Umgangston. Beleidigungen und Diskriminierungen werden an der KOS nicht toleriert. 

4. Das Tragen, Zeigen und Anbringen von abwertenden und verfassungsfeindlichen Symbolen und Aufdrucken widerspricht unseren Werten und kann gegebenenfalls bei der Polizei angezeigt werden. 

5. Eine der Lernatmosphäre angemessene Kleidung ist Grundvoraussetzung für respektvollen und toleranten Umgang. Das Tragen allzu freizügiger und legerer Kleidung ist an unserer Schule nicht erwünscht. In Grenzsituationen erfolgt ein klärendes Gespräch.

 B. Gesundheit und Sicherheit

1. Jede Androhung oder Ausübung von Gewalt, sowohl in physischer, verbaler oder digitaler Art, wird entschieden abgelehnt, bestraft und gegebenenfalls auch zur polizeilichen Anzeige gebracht.

2. Rauchen (auch die Verwendung von E-Zigaretten) ist gesundheitsschädigend und für alle auf dem gesamten Schulgelände, in den Gebäuden und vor den Eingangsbereichen verboten.

3. Der Konsum von Alkohol oder Drogen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten. Alkohol und Drogen dürfen auch nicht auf das Schulgelände mitgebracht werden. Dies gilt auch für Waffen jeglicher Art und für Waffen nachempfundene Attrappen. Das Mitbringen von Drogen und Waffen wird strafrechtlich verfolgt.

4. Schulfremde Personen haben zu unserem Schulgrundstück keinen Zutritt. Alle Schüler*innen teilen dies ihren Freund*innen mit. Wer davon Kenntnis hat, dass sich schulfremde Personen auf dem Schulgelände aufhalten, meldet dies im Sekretariat der Schulleitung. Grundsätzlich sind alle Schüler:innen verpflichtet, sich gegenüber Lehrkräften auszuweisen, bzw. Namen und Klasse anzugeben.

5. Die Erlaubnis zum Verlassen des Schulgeländes ist für die Schüler*innen der Jahrgänge unterschiedlich wie folgt geregelt:

Schüler*innen des Jahrgangs 7-10 und der WiKo Klassen dürfen das Schulgelände nur nach Unterrichtsschluss verlassen.

Schüler*innen der Oberstufe (JG 11-13) dürfen das Gelände nur in Freistunden verlassen.

Während der Hofpausen bleibt der Haupteingang geschlossen. Der Bürgersteig rund um die Schule ist kein Aufenthaltsbereich.

Eine vorzeitige Entlassung vom Unterrichtstag zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen ist für Schüler*innen der Klassen 7-10 nur nach Meldung in der Schulsozialstation und Rücksprache mit einem Erziehungsberechtigten möglich.

6. Der Aufenthalt auf dem Gelände der benachbarten Dunant – Grundschule ist nicht gestattet.

C. Unterricht und Freizeit

1. Der Unterricht beginnt und endet durch die Anweisung der Lehrkraft, in der Regel mit dem Klingelzeichen. Verspätungen sind erhebliche Störungen des Unterrichtsablaufs. Die Schüler*innen sitzen zu Beginn der Stunde bereits auf ihren Plätzen, das vollständige Arbeitsmaterial (laut Materialliste) liegt bereit. Kopfbedeckungen (z.B. Mützen, Käppis) sind  abzulegen, Taschen und Rucksäcke werden unter den Tischen abgestellt. Jacken sind im Unterricht abzulegen, es können aber situationsbedingt in Relation zur Witterung Ausnahmen zugelassen werden.

2. Während des Unterrichts sind alle Störungen zu unterlassen.

3. Bei Krankheit muss die Krankmeldung am selben Tag - bis 7.30 Uhr – telefonisch im Sekretariat oder über den Schulmanager erfolgen. Spätestens am dritten Schultag nach Beginn der Erkrankung muss die schriftliche, unterschriebene Entschuldigung vorliegen; ansonsten gilt die Fehlzeit als unentschuldigt. Insbesondere für die Oberstufe gelten gesonderte Regelungen, die zusätzlich zu beachten sind. Verspätungen und unentschuldigtes Fehlen werden bei der Notengebung berücksichtigt und auf dem Zeugnis vermerkt. 

4. Der Stoff versäumter Unterrichtsstunden ist unaufgefordert nachzuholen. 

5. Das Essen ist während des Unterrichts nicht gestattet. Das Trinken ist nach Rücksprache mit dem jeweiligen Fachlehrer erlaubt. 

6. Die Nutzung von elektronischen Kommunikationsgeräten (z.B. Smartphones, Smartwatches, Tablets, u.a.) regelt das Medienkonzept der Schule (Kapitel I Absatz: Vereinbarungen zur Nutzung digitaler Endgeräte).

Die Persönlichkeitsrechte aller Mitglieder der Schulgemeinschaft müssen durchgehend gewahrt werden. Daher sind alle Formen von Ton-, Bild oder Videoaufnahmen und deren Verbreitung grundsätzlich verboten. Verstöße gegen diese Vereinbarung können von der Schulleitung zur Anzeige gebracht werden.

Im Unterricht sind Smartphones auszuschalten, Kopfhörer aller Art abzunehmen und in der Schultasche zu verwahren. Mögliche Nutzungen für Unterrichtszwecke regelt die jeweilige Fachkraft.

7. In den großen Pausen begeben sich die Schüler*innen auf den Hof, oder in die Mensa - ausgenommen in den Regenpausen. Die Schüler*innen der Oberstufe dürfen in den Pausen - mit Ausnahme der Fachräume - in ihren Unterrichtsräumen und Aufenthaltsbereichen, im Haus C auch in den Fluren bleiben. Weitere Regelungen sind in Punkt B - 5.) festgelegt.

8. Wasser- und Schneeballschlachten sind auf dem Schulgelände grundsätzlich nicht gestattet, da sie ein unvorhersehbares Verletzungsrisiko mit sich bringen. 

9. Freizeitgeräte (Bälle, Frisbees, etc.) können im AUB ausgeliehen werden und in den großen Pausen ausschließlich auf dem Sportfeld des Schulhofes verwendet werden. 

10. Die Toiletten werden in den Pausen aufgesucht. 

11. Die kleinen Pausen werden nur dafür verwendet, sich zu dem nächsten Unterrichtsraum zu begeben und sich auf die nächste Unterrichtsstunde vorzubereiten.

D. Sauberkeit und Ordnung

1. Der Zustand der Schulgebäude, der Klassenräume, des Hofes, der Toiletten und der Lehrmittel beeinflusst das Wohlbefinden aller Mitglieder der Schulgemeinschaft. Daher dürfen diese Orte, Einrichtungsgegenstände und Lehrmittel weder verschmutzt noch beschädigt werden. Das Mitbringen von wasserfesten Filzstiften (Edding u.ä.) zur Schule ist nicht gestattet.

2. Mutwillige Verunreinigungen werden durch den /die Verursacher*in beseitigt. Bei mutwilligen Beschädigungen ist durch den/die Schüler*in oder durch die Erziehungsberechtigten Ersatz zu leisten. Unabhängig davon wird ggf. eine Strafanzeige erstattet.

3. Zusätzlich zur Schulreinigung durch eine Firma werden Ordnungs- und Reinigungsdienste in den Klassen und Lerngruppen eingerichtet, die den Hof und die Schulgebäude regelmäßig reinigen.

4. Die Lehrkraft und die betreffende Schüler*innengruppe, die in einem Raum Unterrichts durchführen, sind dafür verantwortlich, den Raum in ordnungsgemäßem Zustand zu verlassen. Für den Zustand und die Gestaltung der Klassenräume ist insbesondere die dort beheimatete Klasse in Abstimmung mit den Klassenlehrer*innen zuständig.

Für verantwortungsbewusste Schüler*innen ist die Einhaltung der oben genannten Grundsätze eine Selbstverständlichkeit. Lehrer*innen sowie Mitarbeiter*innen werden auf die Einhaltung dieser Regeln achten und bei Nichtbeachtung ihre Befolgung in geeigneter Weise durchsetzen. Die Eltern werden über das Fehlverhalten ihres Kindes informiert und gegebenenfalls mit in die Verantwortung genommen. 

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